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   OLG Karlsruhe, 12.01.1994 - 1 U 92/93   

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https://dejure.org/1994,6026
OLG Karlsruhe, 12.01.1994 - 1 U 92/93 (https://dejure.org/1994,6026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.1994 - 1 U 92/93 (https://dejure.org/1994,6026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 1 U 92/93 (https://dejure.org/1994,6026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auseinandersetzung des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker - Klage gegen Unwirksamkeit des Teilungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsvollstrecker; Klage; Miterbe; Teilungsplan; Streitgenossenschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 905
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Dabei darf der Testamentsvollstrecker mangels einer abweichenden Anordnung des Erblassers, für die hier nichts ersichtlich ist, die Auseinandersetzung nicht nach Gutdünken oder billigem Ermessen vornehmen, auch nicht unteilbare Gegenstände einzelnen Miterben auf ihre Erbteile zuweisen, sondern er ist verpflichtet, solche in Natur nicht teilbaren Nachlassgegenstände zu veräußern und den Erlös zur Teilung zu bringen (§§ 2204, 2042 ff. BGB i.V.m. §§ 753 ff. BGB; RG, Urteil vom 13. Februar 1924 - V 29/23, RGZ 108, 289, 291; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2022 - 5 U 11/22; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 905; Zimmermann, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2204 Rn. 7).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06

    Anspruch auf Zahlung eines Testamentsvollstreckers auf Verteilung des nach

    In diesem Fall darf der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung nicht nach Gutdünken oder billigem Ermessen vornehmen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 905, 906).
  • LG Hamburg, 12.02.2019 - 316 O 261/17
    Eine notwendige Streitgenossenschaft des Beklagten mit den weiteren Miterben ist nicht gegeben und der Kläger damit nicht verpflichtet, den Beklagten gemeinsam mit den weiteren Miterben in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.1994 - 1 U 92/93, NJW-RR 1994, 905; MüKoBGB/Zimmermann, 7. Aufl. 2017, BGB § 2204 Rn. 8).

    Dies folgt auch daraus, dass dem Beklagten die alleinige Befugnis zusteht, einen Teilungsplan zu erstellen; die Unwirksamkeit dieses Plans kann ein Miterbe dann auch gegen den Testamentsvollstrecker alleine geltend machen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.1994, a. a. O.).

  • OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08

    Zulässigkeit der Auseinandersetzung des Nachlasses bei Anordnung eines

    Der Beklagte zu 2) ist hinsichtlich der Feststellungsanträge Streitgenosse des Beklagten zu 1) (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 905 f.).
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